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In der Zeit zwischen 01.03.2020 und 31.12.2020 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren - und das neben den anderen geltenden Steuerbefreiungen! 


Voraussetzung ist, dass der Betrag zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. (vgl. BMF Mitteilung vom 03.04.2020)

Dieses Mittel ist eine willkommene Anerkennung für loyale Mitarbeiter, die Ihren Kunden und Ihnen "die Stange" in dieser Zeit halten. Durch die lange Anwendungsdauer wurde ein gutes Mittel geschaffen, auch nach der Krise die Leistung ihrer Mitarbeiter anzuerkennen.

Info gibt´s bei unerer Hotline und/oder unseren Lohnfachleuten.