Seit 01.04.2020 gibt es nun Rechtssicherheit für Mieter, die aufgrund der CORONA-KRISE die Miete nicht mehr zahlen können.
Einen Ãœberblick gibt es hier:
- Mietern und Pächtern kann für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden.
- Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig; es können auch Verzugszinsen entstehen.
- Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 müssen bis zum 30. Juni 2022 beglichen werden, sonst kann den Mietern wieder gekündigt werden.
- Mieter müssen im Streitfall glaubhaft machen, dass die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Artikel 5 § 2 des Gesetzes zur Änderung von Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), BGBl. Teil I vom 27.03.2020, S. 572 f.
Ausführliche Infos des Ministeriums gibt es hier.
Empfehlung:
Auch wenn Rechtssicherheit und ein Rechtsanspruch entsteht, ist es ratsam, mit dem Vermieter bzw. Mieter/Pächter eine einvernehmliche Lösung und Vereinbarung über eine Stundung und Rückzahlungs zu treffen. Das Leben geht auch nach der Krise weiter!