Wirtschafts-News

Trends & Innovationen – DATEV magazin

Aktuelles für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Aktuelle News (Quelle: www.datev.de)

CORONA - Steuern Sie jetzt RICHTIG!

Die Krise ist in vollem Gange.

Jeden Tag neue Fördertöpfe, Erleichterungen und Chancen für Betriebe.

 

Nutzen Sie die Hilfen jetzt maßgeschneidert für Ihr Unternehmen!! Wenn Sie unsicher sind, welche Möglichkeit passt oder Probleme bei der Beantragung haben, rufen Sie uns bitte an, damit wir Sie beraten können.

Unter Berater und Team finden Sie Infos zu unseren erweiterten Servicezeiten und Kontaktmöglichkeiten!!

 

CORONA Hotline Mo-Sa 07:30 - 22:00 Uhr: +49 160 97082180 - WhatsApp (bevorzugt) oder Anruf!

 

 

 

Ãœberblick über die aktuellen Hilfen (Stand 02.02.2021) 

 

SOFORTHILFE

Förderzeitraum: März, April, Mai, Juni 2020 

Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang > 50%

Höhe: Fix 9.000, 15.000. 25.000 EUR, abzurechnen nach tatsächlichem Liquidationsbedarf

Antrag: NICHT MEHR MÖGLICH

Wichtig: Ggf. ist eine Abrechnung und Rückzahlung der Überkompensation noch in 2020 ratsam. Ansonsten Meldung in 2021 und Rückzahlung bis Herbst 2021

 

 

ÃœBERBRÃœCKUNGSHILFE I

Förderzeitraum: Juni, Juli, August 2020 

Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang im April und im Förderzeitraum

Höhe: 0-90% der Fixkosten, je nach Umsatz im Förderzeitraum 

Antrag: NICHT MEHR MÖGLICH

Wichtig: Die Endabrechnung soll Ggf. ist eine Abrechnung und Rückzahlung soll bis 31.12.2021 erfolgt sein

 

 

ÃœBERBRÃœCKUNGSHILFE II

Förderzeitraum: September, Oktober, November, Dezember 2020 

Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang im Lockdown oder danach und im Förderzeitraum

Höhe: 0-90% der Fixkosten, je nach Umsatz im Förderzeitraum 

Antrag: Möglich bis 31.01.2021

Wichtig: Kombinierbar mit der November- und Dezemberhilfe, andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet. 

 

 

NOVEMBERHILFE

Förderzeitraum: November 2020 

Berechtigt: Alle Unternehmen, die im November schließen mussten 

Höhe: 75 % des Umsatzes November 2019, ggf. Oktober 2020 oder Jahresdurchschnitt 2019

Antrag: Möglich bis 31.01.2021

Wichtig: Kombinierbar mit der Überbrückungshilfe II, Umsätze im November und andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet, Sonderregelung für Gastronomie

 

 

DEZEMBERHILFE

Förderzeitraum: Dezember 2020 

Berechtigt: Alle Unternehmen, die im Dezember schließen mussten 

Höhe: 75 % des Umsatzes Dezember 2019, ggf. Oktober 2020 oder Jahresdurchschnitt 2019

Antrag: Technisch noch nicht möglich, Zeitfenster unbekannt

Wichtig: Kombinierbar mit der Überbrückungshilfe II, Umsätze im Dezember und andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet, Sonderregelung für Gastronomie

 

 

ÃœBERBRÃœCKUNGSHILFE III

Förderzeitraum: November und Dezember 2020 (!!), Januar bis Juni 2021

Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang von mind. 40% im November bzw. Dezember, wichtig AUCH, wenn KEINE SCHLIESSUNG vorlag! 

Höhe: wahrscheinlich 0-90% der Fixkosten, je nach Umsatz im Förderzeitraum. Auch Umbaumaßnahmen zur CORONABEKÄMPFUNG und ABSCHREIBUNG werden mit eingezogen!

Antrag: Technisch noch nicht möglich, Zeitfenster unbekannt

Wichtig: Kombinierbar mit der November- und Dezemberhilfe, andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet. Sonderregelung für Reise- und Veranstaltungsbranche geplant.

 

Die Nöte und Probleme Ihres Unternehmens sind so individuell wie die Krise und die Hilfsmittel selber. Daher bieten wir in dieser Zeit unseren Mandanten einen erweiterten Beratungsservice via Onlinekonferenz oder Telefon.

Wir kennen Ihr Unternehmen und geben Ihnen individuelle Empfehlungen.  

 

=> KONTAKT <=