CORONA - Steuern Sie jetzt RICHTIG!
Die Krise ist in vollem Gange.
Jeden Tag neue Fördertöpfe, Erleichterungen und Chancen für Betriebe.
Nutzen Sie die Hilfen jetzt maßgeschneidert für Ihr Unternehmen!! Wenn Sie unsicher sind, welche Möglichkeit passt oder Probleme bei der Beantragung haben, rufen Sie uns bitte an, damit wir Sie beraten können.
Unter Berater und Team finden Sie Infos zu unseren erweiterten Servicezeiten und Kontaktmöglichkeiten!!
CORONA Hotline Mo-Sa 07:30 - 22:00 Uhr: +49 160 97082180 - WhatsApp (bevorzugt) oder Anruf!
Überblick über die aktuellen Hilfen (Stand 02.02.2021)
SOFORTHILFE
Förderzeitraum: März, April, Mai, Juni 2020
Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang > 50%
Höhe: Fix 9.000, 15.000. 25.000 EUR, abzurechnen nach tatsächlichem Liquidationsbedarf
Antrag: NICHT MEHR MÖGLICH
Wichtig: Ggf. ist eine Abrechnung und Rückzahlung der Überkompensation noch in 2020 ratsam. Ansonsten Meldung in 2021 und Rückzahlung bis Herbst 2021
ÃœBERBRÃœCKUNGSHILFE I
Förderzeitraum: Juni, Juli, August 2020
Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang im April und im Förderzeitraum
Höhe: 0-90% der Fixkosten, je nach Umsatz im Förderzeitraum
Antrag: NICHT MEHR MÖGLICH
Wichtig: Die Endabrechnung soll Ggf. ist eine Abrechnung und Rückzahlung soll bis 31.12.2021 erfolgt sein
ÃœBERBRÃœCKUNGSHILFE II
Förderzeitraum: September, Oktober, November, Dezember 2020
Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang im Lockdown oder danach und im Förderzeitraum
Höhe: 0-90% der Fixkosten, je nach Umsatz im Förderzeitraum
Antrag: Möglich bis 31.01.2021
Wichtig: Kombinierbar mit der November- und Dezemberhilfe, andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet.
NOVEMBERHILFE
Förderzeitraum: November 2020
Berechtigt: Alle Unternehmen, die im November schließen mussten
Höhe: 75 % des Umsatzes November 2019, ggf. Oktober 2020 oder Jahresdurchschnitt 2019
Antrag: Möglich bis 31.01.2021
Wichtig: Kombinierbar mit der Überbrückungshilfe II, Umsätze im November und andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet, Sonderregelung für Gastronomie
DEZEMBERHILFE
Förderzeitraum: Dezember 2020
Berechtigt: Alle Unternehmen, die im Dezember schließen mussten
Höhe: 75 % des Umsatzes Dezember 2019, ggf. Oktober 2020 oder Jahresdurchschnitt 2019
Antrag: Technisch noch nicht möglich, Zeitfenster unbekannt
Wichtig: Kombinierbar mit der Überbrückungshilfe II, Umsätze im Dezember und andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet, Sonderregelung für Gastronomie
ÃœBERBRÃœCKUNGSHILFE III
Förderzeitraum: November und Dezember 2020 (!!), Januar bis Juni 2021
Berechtigt: Alle Unternehmen mit Umsatzrückgang von mind. 40% im November bzw. Dezember, wichtig AUCH, wenn KEINE SCHLIESSUNG vorlag!
Höhe: wahrscheinlich 0-90% der Fixkosten, je nach Umsatz im Förderzeitraum. Auch Umbaumaßnahmen zur CORONABEKÄMPFUNG und ABSCHREIBUNG werden mit eingezogen!
Antrag: Technisch noch nicht möglich, Zeitfenster unbekannt
Wichtig: Kombinierbar mit der November- und Dezemberhilfe, andere Hilfen (Kurzarbeitergeld) werden angerechnet. Sonderregelung für Reise- und Veranstaltungsbranche geplant.
Die Nöte und Probleme Ihres Unternehmens sind so individuell wie die Krise und die Hilfsmittel selber. Daher bieten wir in dieser Zeit unseren Mandanten einen erweiterten Beratungsservice via Onlinekonferenz oder Telefon.
Wir kennen Ihr Unternehmen und geben Ihnen individuelle Empfehlungen.